ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen TelescopicMast B.V. (Niederländische Handelskammer: 68894163)
Version vom Januar 2023
Artikel 1 Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „AGB“) gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag zwischen TelescopicMast BV, im Folgenden als „Telescopic“ bezeichnet, und einem Käufer.
1.2. Sobald der Käufer mit Telescopic unter Einbeziehung dieser AGB einen Vertrag geschlossen hat, oder wenn der Käufer anderweitig mit diesen AGB vertraut ist oder vernünftigerweise erwartet werden kann, dass er mit ihnen vertraut ist, gelten diese AGB auch in vollem Umfang für nachfolgende Verträge, selbst wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen Vertrages nicht ausdrücklich auf diese AGB verwiesen oder deren Anwendbarkeit erklärt wurde.
1.3. Im Falle von Bedeutungsunterschieden zwischen verschiedenen Sprachfassungen dieser AGB sind stets der niederländische Text und die Auslegung nach niederländischem Recht maßgebend.
1.4. Telescopic lehnt die Anwendbarkeit jeglicher anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen (einschließlich Einkaufsbedingungen) oder Bestimmungen ausdrücklich ab.
Artikel 2 Vertrag
2.1. Alle Angebote von Telescopic sind freibleibend. Angebote können daher von Telescopic unmittelbar nach der Annahme durch den Käufer widerrufen werden.
2.2. Ein verbindlicher Vertrag mit einem Käufer kommt erst zustande, wenn Telescopic die Bestellung des Käufers schriftlich angenommen hat oder Telescopic den erteilten Auftrag ausführt.
Artikel 3 Preise, Mengen und Auftragsunterlagen
3.1. Die von Telescopic berechneten Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich Mehrwertsteuer, Transportkosten, Einfuhrzöllen und anderen staatlichen Abgaben, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
3.2. Der angebotene Preis gilt nur für die spezifische Bestellung und die darin angebotenen Mengen.
3.3. Telescopic ist nicht verpflichtet, einen Vertrag zu einem angegebenen Preis zu erfüllen, der auf einem offensichtlichen Druck- oder Satzfehler beruht oder eindeutig nicht marktüblich ist.
3.4. Telescopic ist berechtigt, die Preise zu erhöhen, ohne dass der Käufer zur Kündigung des Vertrages berechtigt ist, wenn es sich um Abgaben oder Erhöhungen von Abgaben handelt, wie z. B. Verbrauchssteuern und Steuern, die am Tag des Vertragsabschlusses noch nicht bekannt waren. Diese Abgaben sind vom Käufer als Teil des Preises zu entrichten. Telescopic ist im Falle einer Erhöhung nicht zum Schadensersatz gegenüber dem Käufer verpflichtet.
3.5. Abweichungen vom vereinbarten Preis bis zu einem Maximum von 10 % des Preises gelten als angemessen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass er an eine solche Erhöhung vernünftigerweise nicht gebunden sein kann.
3.6. Weicht die bestellte Menge bei einem Auftrag von der bei Telescopic üblichen Standardmenge oder einem Vielfachen davon ab, steht es Telescopic frei, die nächsthöhere Menge zu liefern, und der Käufer ist verpflichtet, diese zu bezahlen.
3.7. Der Käufer hat zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder auf erste Anforderung von Telescopic schriftlich anzugeben, welche Daten, Spezifikationen und Dokumente nach den Vorschriften des Landes, in dem die Lieferung erfolgen soll, erforderlich sind.
Artikel 4 Garantien
4.1. Werden Waren von Telescopic mit einer Garantie geliefert, gelten für die Waren die Garantiebedingungen und die Hersteller-/Betriebsanleitung.
4.2. Macht der Käufer einen berechtigten Garantieanspruch geltend, wird Telescopic die Ware nach eigenem Ermessen entweder reparieren oder ersetzen.
4.3. In jedem Fall kann ein Garantieanspruch unter anderem nicht geltend gemacht werden:
a. solange der Käufer nicht alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat;
b. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Käufers oder eines Dritten;
c. wenn die Hersteller-/Betriebsanleitung nicht beachtet wurde;
d. wenn Änderungen an der Ware vorgenommen wurden;
e. bei normaler Abnutzung;
f. wenn die Montage oder Reparatur der Ware durch Dritte ohne schriftliche Zustimmung von Telescopic durchgeführt wurde;
g. wenn die Montage oder Reparatur an der Ware durch einen Dritten durchgeführt wurde und diese nicht den geltenden Vorschriften entspricht, unabhängig davon, ob Telescopic der Montage oder Reparatur durch einen Dritten schriftlich zugestimmt hat;
h. im Falle eines vernachlässigbaren/geringfügigen Fehlers, wie in Artikel 8 dieser AGB beschrieben;
i. wenn die Ursache des Defekts außerhalb der Ware liegt.
4.4. Die Bestimmungen des vorstehenden Abschnitts liegen im Ermessen von Telescopic oder eines von Telescopic beauftragten Experten (Benannte Stelle).
Artikel 5: Lieferung
5.1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung durch Telescopic an den Käufer stets gemäß der Incoterm-Klausel ab Werk: „ex works / Standort Telescopic“, wie in der aktuellsten Fassung der Incoterms der Internationalen Handelskammer (ICC) aufgeführt.
5.2. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, trägt der Käufer die Transportkosten. Die Lieferung und der Gefahrenübergang der Ware (Verlust, Diebstahl, Beschädigung und Mängel) auf den Käufer erfolgen in dem Moment, in dem die Ware dem Käufer oder dem ersten Frachtführer ab dem Lager (Standort) von Telescopic in den Niederlanden zur Verfügung gestellt wird.
5.3. Telescopic ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und jede Teillieferung dem Käufer in Rechnung zu stellen. Entgegen Artikel 73 des Wiener Kaufrechts (CISG) ist jede Lieferung als separater Vertrag zu betrachten.
5.4. Die von Telescopic angegebenen Lieferzeiten sind stets Circa-Angaben und stellen daher keine Ausschlussfrist dar. Telescopic gerät hinsichtlich der Lieferzeiten erst in Verzug, wenn eine rechtswirksame Mahnung erfolgt ist und eine angemessene Nachfrist zur Lieferung gesetzt wurde.
5.5. Ein Lieferverzug – aus welchem Grund auch immer – berechtigt den Käufer nicht dazu, die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber Telescopic auszusetzen.
5.6. Im Falle eines Lieferverzugs aufgrund einer Änderung der Umstände verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine verspätete Lieferung berechtigt den Käufer nicht zur Kündigung des Vertrages oder zur Geltendmachung von Schadensersatz.
5.7. Der Käufer muss die Ware zu den vereinbarten Zeiten und am vereinbarten Ort abnehmen. In Ergänzung zu Artikel 75 des Wiener Kaufrechts (CISG) gilt: Wenn der Käufer die Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder am vereinbarten Ort abnimmt oder die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen nicht erteilt, gerät der Käufer in Verzug und die Ware gilt als geliefert. Telescopic kann dann entscheiden:
a. die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern (oder lagern zu lassen) und dem Käufer alle entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen, einschließlich der vollen Kosten der entsprechenden Versicherung und (zusätzlicher) Transportkosten, oder in jedem Fall eine Entschädigung in Höhe von 15 % des Rechnungsbetrags einschließlich Mehrwertsteuer zu verlangen; oder
b. die Ware zum Marktpreis zu verkaufen – unter Berücksichtigung einer etwaigen Wertminderung oder Qualitätsverschlechterung – in welchem Fall der Käufer Telescopic den ausstehenden Betrag des Kaufpreises abzüglich bereits erhaltener Gelder zuzüglich Lagerkosten, zusätzlicher Transportkosten und Kosten der entsprechenden Versicherung zu zahlen hat.
Artikel 6 Höhere Gewalt
6.1. Höhere Gewalt auf Seiten von Telescopic liegt in jedem Fall, aber nicht ausschließlich, vor, wenn Telescopic nach Abschluss des Vertrages/der Verträge an der Erfüllung seiner Verpflichtungen daraus oder an deren Vorbereitung gehindert wird infolge von Krieg, Kriegsschäden, Bürgerkrieg, Kriegsgefahr, Unruhen, Blockade, Boykott, Piraterie, terroristischen Handlungen, Explosionen, Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien, die den Geschäftsbetrieb von Telescopic beeinträchtigen können, verspäteter Lieferung von Waren (durch Lieferanten), Behinderung und Unterbrechung von Transportmöglichkeiten, Rohstoffmangel, Kriegshandlungen, Feuer, Überschwemmung, (vulkanischen) Aschewolken, Streiks und Sitzstreiks (sowohl organisiert als auch unorganisiert), Aussperrungen, Import- und Exportbehinderungen, staatlichen Maßnahmen, defekten Maschinen, Störungen in der Energieversorgung, verspäteter Lieferung notwendiger Rohstoffe und/oder Hilfsstoffe (von Lieferanten), Krankheit des Personals und/oder Abwesenheit von Mitarbeitern, die für die Lieferausrüstung oder -einrichtungen entscheidend sind, sowohl in den Räumlichkeiten von Telescopic als auch bei Dritten, wie z. B. Lieferanten, von denen Telescopic die benötigten Materialien oder Rohstoffe ganz oder teilweise beziehen muss, sowie während der Lagerung oder während des Transports, ob in Eigenregie oder nicht, und alle anderen Angelegenheiten, die ohne Verschulden oder Risiko von Telescopic entstehen. Diese Liste ist nicht abschließend.
6.2. Während und nach der höheren Gewalt werden die Liefer- und sonstigen Verpflichtungen von Telescopic ausgesetzt, bis Telescopic wieder lieferfähig ist.
6.3. Dauert der Zeitraum der höheren Gewalt länger als 3 Monate an, können nach Mitteilung durch Telescopic sowohl Telescopic als auch der Käufer den nicht erfüllten Teil des Vertrages kündigen, ohne dass eine der Parteien der anderen gegenüber schadensersatzpflichtig wird.
6.4. Hat Telescopic bei Eintritt der höheren Gewalt bereits einen Teil seiner Verpflichtungen erfüllt oder ist es in der Lage, einen Teil seiner Verpflichtungen zu erfüllen, ist es berechtigt, den gelieferten Teil bzw. den lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Käufer hat diese Rechnung so zu bezahlen, als handele es sich um einen separaten Vertrag.
6.5. Im Falle höherer Gewalt ist Telescopic nicht zum Schadensersatz gegenüber dem Käufer verpflichtet, und der Käufer hat keinen Anspruch auf Entschädigung.
Artikel 7 Eigentumsvorbehalt
7.1. Verkauf und Lieferung erfolgen unter umfassendem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an verkauften, gelieferten und zu liefernden Waren, einschließlich bereits bezahlter Waren, bleibt vorbehalten, bis alle Forderungen – einschließlich Zinsen und Kosten – von Telescopic gegen den Käufer aus den Kaufverträgen und damit verbundenen Leistungen beglichen sind.
7.2. Bis zum Übergang des Eigentums an der gelieferten Ware auf den Käufer darf der Käufer die Ware nicht verpfänden, das Eigentum daran übertragen oder Dritten sonstige Sicherungsrechte daran für Schulden, Darlehen oder sonstige Finanzierungsvereinbarungen einräumen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmung wird der Kaufpreis sofort in voller Höhe fällig.
7.3. Der Käufer muss:
a. die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ordnungsgemäß unter den richtigen Bedingungen (wie unter anderem Temperatur, Feuchtigkeit, Licht usw.) lagern und sichern sowie gegen Feuer, Explosion, Wasserschäden und Diebstahl versichern und versichert halten. Die genannte Versicherungspolice sowie der Nachweis über die Zahlung der Prämie sind Telescopic auf erste Anforderung zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.
b. die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mit der gebotenen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum von Telescopic verwahren. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmung wird der Kaufpreis sofort in voller Höhe fällig.
c. alle Ansprüche des Käufers gegen den Versicherer in Bezug auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware an Telescopic gemäß Buch 3 Artikel 239 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW) verpfänden.
d. Telescopic unverzüglich informieren, wenn Dritte Rechte an der an den Käufer gelieferten Ware geltend machen und/oder falls Telescopic aufgrund der Lieferung dieser Ware noch einen Betrag vom Käufer zu fordern hat. Telescopic ist in diesem Fall berechtigt, die betreffende Ware sofort in Besitz zu nehmen. In einem solchen Fall haftet der Käufer für alle dadurch entstehenden Kosten. Telescopic ist nicht verpflichtet, diese Waren zu liefern, bis die Forderung(en) vollständig bezahlt oder eine angemessene Sicherheit geleistet wurde.
7.4. Ab der Lieferung trägt der Käufer das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder jeder anderen Wertminderung der Ware.
7.5. Telescopic ist befugt, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug ist oder wenn berechtigter Grund zu der Annahme besteht, dass der Käufer nicht oder zu spät zahlen wird oder in Zahlungsschwierigkeiten ist oder sein wird, sein Eigentum in Besitz zu nehmen und an Dritte zu verkaufen.
7.6. Für den Fall, dass Telescopic die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gemäß Absatz 1 dieses Artikels als sein Eigentum beansprucht, ermächtigt der Käufer Telescopic oder von Telescopic zu benennende Dritte hiermit bedingungslos und unwiderruflich, all jene Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von Telescopic befindet, und diese Waren zurückzunehmen, wenn der Käufer im Verzug bleibt. Telescopic ist der Zugang zu gewähren, andernfalls kann Telescopic eine sofortige Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 € für jeden Tag des Fortdauerns des Verstoßes verlangen, ohne den Käufer in Verzug setzen zu müssen. Die Kosten, die durch die Ausübung des Eigentumsvorbehalts durch Telescopic entstehen, gehen zu Lasten des Käufers.
7.7. Wenn Telescopic Waren als sein Eigentum beansprucht und diese Waren zurückerhält, sendet es dem Käufer eine Gutschrift für diese Waren in Höhe des Marktwertes der zurückerhaltenen Waren zum Zeitpunkt der Rückerlangung. Der Marktwert entspricht in jedem Fall dem durch privaten oder öffentlichen Verkauf erzielten Kaufpreis, nach Wahl von Telescopic und unbeschadet des Rechts auf weiteren Schadensersatz.
7.8. Falls und insoweit das Bestimmungsland der Ware weitergehende Möglichkeiten hinsichtlich des Eigentumsvorbehalts vorsieht, gelten diese weitergehenden Möglichkeiten.
Artikel 8 Prüfung, Beanstandungen, Mängel
8.1. Der Käufer hat unmittelbar bei Lieferung zu prüfen, ob die Anzahl (Pakete), das Gewicht und die sichtbare Qualität der gelieferten Ware mit der Bestellung und den Versandpapieren übereinstimmen. Abweichungen sind sofort bei Lieferung auf dem (CMR-)Lieferschein und unverzüglich schriftlich gegenüber Telescopic zu melden, andernfalls gilt die Lieferung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht als ordnungsgemäß. Die Beweislast für das Gegenteil liegt danach beim Käufer.
8.2. Der Käufer muss die gelieferte Ware unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von 24 Stunden nach der Lieferung, selbst prüfen oder durch einen Dritten auf versteckte und offenkundige Mängel prüfen lassen. Unter „versteckten Mängeln“ versteht Telescopic Mängel wie nicht sofort sichtbare Transportschäden, Kälteschäden, mechanische Schäden und alle anderen Schäden, die infolgedessen hätten entdeckt werden können. Jede Beanstandung muss innerhalb von 24 Stunden nach der Prüfung schriftlich gegenüber Telescopic erfolgen. Die Gültigkeit einer Beanstandung wird nur akzeptiert, wenn der Beanstandung ein Qualitätsbericht und Fotos der Mängel unter Angabe der Artikel- und Rechnungsnummern beigefügt sind. Liegen kein Qualitätsbericht und keine Fotos vor oder erfolgt die Beanstandung zu spät, erlischt das Recht auf erfolgreiche Beanstandung und Schadensersatz.
8.3. Jegliches Klagerecht des Käufers gegen Telescopic in Bezug auf Fehler bei der Lieferung oder Mängel an oder in von Telescopic gelieferten Waren erlischt unwiderruflich, sobald die genannten Beanstandungsfristen abgelaufen sind, sowie in den Situationen, in denen der Käufer bei einer Untersuchung durch Telescopic über die Berechtigung der Beanstandung nicht ausreichend mitwirkt. Die Waren, auf die sich die Beanstandungen beziehen, müssen Telescopic für eine eventuelle Prüfung in dem Zustand zur Verfügung stehen, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Entdeckung der Mängel befanden.
8.4. Jegliches Klagerecht des Käufers erlischt, nachdem der Käufer die gelieferte Ware in Gebrauch genommen, verarbeitet oder behandelt, reifen gelassen oder an Dritte weiterverkauft hat.
8.5. Jede Beanstandung einer Rechnung muss schriftlich innerhalb von 8 Werktagen ab dem Datum der betreffenden Rechnung erfolgen, andernfalls gehen alle diesbezüglichen Rechte und Ansprüche verloren.
8.6. Die gelieferten Waren sind einwandfrei, wenn sie den innerhalb der Europäischen Union geltenden spezifischen gesetzlichen (Gebrauchs- oder Hygiene-)Vorschriften entsprechen.
8.7. Hat der Käufer spezifische Anforderungen an die zu liefernde Ware, muss er dies vor und bei Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich angeben, und dies muss vom Lieferanten ausdrücklich schriftlich bestätigt werden, andernfalls kann die Ware nicht als mangelhaft angesehen werden, wenn sie diese Anforderungen nicht erfüllt oder sich als für diesen Zweck nicht geeignet erweist.
8.8. Enthalten die Waren Abweichungen, die nicht wesentlich sind (einschließlich geringfügiger Abweichungen in Qualität, Farbe, Größe, Menge, Gewicht oder Design usw.) und/oder nicht zu einer wesentlichen Einschränkung der Funktionalität der Waren führen und/oder nicht dazu führen, dass die Waren nicht mehr die Funktionalität besitzen, die für den spezifischen Zweck, für den der Käufer die Waren erworben hat, erforderlich ist, stellen solche Abweichungen keinen Mangel dar.
8.9. Beanstandungen, die sich auf weniger als 5 % des Rechnungsbetrags oder der Rechnungen insgesamt der gelieferten Waren beziehen, auf die sich die Beanstandung bezieht, gelten nicht als Mangel.
8.10. Rücksendungen werden von Telescopic nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung gegenüber dem Käufer akzeptiert. Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers.
8.11. Sendet der Käufer Artikel ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Telescopic zurück, trägt der Käufer alle mit der Rücksendung verbundenen Kosten. Telescopic steht es dann frei, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers bei Dritten zu einem Satz von mindestens 15 % des Rechnungsbetrags einschließlich Mehrwertsteuer zu lagern (oder lagern zu lassen), unbeschadet des Rechts auf Ersatz des vollständigen Schadens.
8.12. Bei einer berechtigten Beanstandung behält sich Telescopic die Option vor, entweder:
– die Ware zu ersetzen; oder
– einen Preisnachlass zu gewähren.
Der Käufer kann der getroffenen Wahl nicht widersprechen. Auch kann der Käufer in einer solchen Situation niemals Schadensersatz von Telescopic verlangen. Die Haftung von Telescopic ist auf den Wert der gelieferten Waren begrenzt, in Bezug auf die eine Beanstandung erfolgte.
8.13. Ansprüche (Klagen) des Käufers wegen Nichtkonformität, Abweichungen im Gewicht oder in der Anzahl müssen innerhalb von 12 Monaten nach der Mängelrüge vor dem nach diesen AGB zuständigen Gericht geltend gemacht werden, andernfalls verfallen alle Rechte und Ansprüche, es sei denn, Rechte aus geltenden Verträgen, Gesetzen oder Verordnungen sind bereits früher erloschen.
Artikel 9 Zahlung
9.1. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
9.2. Die Zahlungsfrist (Absatz 1) ist eine Ausschlussfrist. Bei Überschreitung gerät der Käufer sofort in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
9.3. Dem Käufer ist es nicht gestattet (auch im Falle einer Beanstandung):
a. die Zahlung ganz oder teilweise auszusetzen. Die Aussetzung durch den Käufer ist ausdrücklich ausgeschlossen;
b. aufzurechnen. Die Aufrechnung durch den Käufer ist ausdrücklich ausgeschlossen.
9.4. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs schuldet der Käufer:
a. Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat auf den gesamten ausstehenden Betrag. Ein Teil eines Kalendermonats gilt als voller Kalendermonat;
b. außergerichtliche Inkassokosten, die auf mindestens 15 % des fälligen Betrags einschließlich Mehrwertsteuer oder 500,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer festgesetzt werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist, unbeschadet des Rechts von Telescopic auf Ersatz weiteren Schadens;
c. alle gerichtlichen Kosten, die Telescopic entstehen, um die Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers durchzusetzen. Dies umfasst in jedem Fall alle Kosten, die seinem Rechtsvertreter entstehen, in Abweichung von dem gesetzlich vorgesehenen Pauschalvergütungssystem. Zu den gerichtlichen Kosten gehören auch die Kosten für die Beantragung des Konkurses als Mittel der Beitreibung.
9.5. Zahlungen des Käufers nach Übergabe an ein externes Inkassounternehmen durch Telescopic werden stets zuerst auf die fälligen Kosten, dann auf die fälligen Zinsen und dann auf die Rechnungen angerechnet. Diese Reihenfolge gilt unabhängig von etwaigen gegenteiligen Bestimmungen des Käufers zum Zeitpunkt der Zahlung.
9.6. Alle Forderungen von Telescopic sind sofort fällig und zahlbar und der Käufer gerät sofort in Verzug, wenn:
a. der Käufer eine der Verpflichtungen aus einem Vertrag mit Telescopic oder einem damit verbundenen, vorangegangenen oder nachfolgenden Vertrag nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß erfüllt;
b. der Käufer einen Antrag auf ein Moratorium gestellt hat oder beabsichtigt zu stellen oder ihm ein Moratorium gewährt wurde;
c. ein Konkursantrag vom Käufer oder gegen den Käufer gestellt wird, der Käufer oder ein Dritter beabsichtigt, einen Konkursantrag zu stellen, oder der Käufer für insolvent erklärt wird;
d. Telescopic anderweitig begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers hat, infolgedessen der Käufer nach Ermessen von Telescopic nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen;
e. ein Antrag nach dem Gesetz über die Schuldensanierung natürlicher Personen (WSNP) vom Käufer gestellt wurde oder das WSNP für den Käufer für anwendbar erklärt wurde;
f. eine Pfändungsverfügung (vor oder nach dem Urteil) von einem Dritten gegen den Käufer erwirkt wird;
g. ein Käufer in der Rechtsform einer juristischen Person aufgelöst und liquidiert wird oder wenn ein Käufer als natürliche Person stirbt oder nicht mehr in der Lage ist, sein Geschäft zu führen;
9.7. In jeder Situation, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Situationen a bis g, ist Telescopic berechtigt, die Lieferung der Waren auszusetzen, bis der Käufer Vorauszahlung oder eine angemessene (zusätzliche) Sicherheit für Forderungen und/oder die Bezahlung der zu liefernden Waren geleistet hat. Der Käufer hat auf erste Anforderung von Telescopic Vorauszahlung zu leisten oder eine ordnungsgemäße (zusätzliche) Sicherheit zu stellen.
9.8. Nachdem der Käufer seine Verpflichtungen erfüllt und/oder ausreichende Sicherheiten geleistet hat, legt Telescopic die neue Lieferzeit fest, die unter Berücksichtigung der dann im Betrieb von Telescopic und/oder im Betrieb der Lieferanten von Telescopic bestehenden Möglichkeiten zur Lieferung oder Verarbeitung der Waren erforderlich ist.
9.9. Leistet der Käufer keine Zahlung oder (zusätzliche) Sicherheit, kann Telescopic die Ware gemäß Artikel 5 Absatz 7(a) lagern oder gemäß Absatz 7(b) verkaufen. Telescopic ist nicht zum Schadensersatz gegenüber dem Käufer infolge dieser Nichtlieferung verpflichtet.
Artikel 10 Haftung
10.1. Telescopic haftet nicht für Verluste, die dem Käufer entstehen, es sei denn und insoweit der Käufer Vorsatz, grobes Verschulden oder bewusste Leichtfertigkeit seitens der Mitglieder des Vorstands oder der Geschäftsführung nachweist.
10.2. „Verlust“ umfasst hier Verluste aus dem Ereignis, aus dem die Haftung resultiert (Vertragsbruch), Verluste aufgrund von Kündigung, Verluste aufgrund der Verletzung einer gesetzlichen Verpflichtung und Verluste aufgrund unerlaubter Handlung.
10.3. Telescopic haftet nicht für:
a. unwesentliche Merkmale, die von den im Vertrag beschriebenen abweichen, wie Gewicht oder äußere Merkmale. Diese Beispiele sind nicht abschließend;
b. Mängel, die dadurch verursacht werden, dass die Waren während des Transports (auch wenn dieser auf Kosten von Telescopic erfolgt) oder in den Räumlichkeiten des Käufers oder eines Dritten unter falschen Bedingungen, wie z. B. falscher Temperatur oder Feuchtigkeit, oder in falscher Verpackung gelagert werden. Diese Beispiele sind nicht abschließend;
c. Mängel, die an der Ware während des Transports (auch wenn dieser auf Kosten von Telescopic erfolgt) oder seitens des Käufers oder Dritter beim Verladen oder Umpacken der Ware auftreten. Insbesondere liegen Schäden an der galvanischen Schutzschicht eines Artikels in der Verantwortung des Käufers und sollten beim Frachtführer oder dem Dritten geltend gemacht werden. Die Kosten für etwaige Reparaturen werden nicht von Telescopic getragen. Dieses Beispiel ist nicht abschließend;
d. Mängel an den gelieferten Artikeln aufgrund der Tatsache, dass der Käufer die Artikel verarbeitet oder verarbeiten lässt, die Artikel unsachgemäß installiert (gemäß der mitgelieferten Bedienungsanleitung), sie nicht rechtzeitig oder korrekt wartet oder behandelt (z. B. Reinigung oder Chemikalien). Diese Beispiele sind nicht abschließend. Insbesondere haftet Telescopic nicht, wenn der Verlust dadurch verursacht wird, dass der Käufer die Artikel gemäß der Bedienungsanleitung handhabt. Die Beweislast dafür, dass der Verlust nicht auf den Transport zurückzuführen ist, liegt beim Käufer.
e. (Verzögerungs-)Schäden, die durch zu langes Aufbewahren der Artikel entstehen;
f. vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, Missbrauch der Waren. Diese Liste ist nicht abschließend;
g. Beanstandungen von Waren, die 5 % oder weniger des gesamten Produktwerts betreffen;
h. Schäden durch Transportverzögerungen, einschließlich Lufttransport (Flugzeug), Verzögerungen bei der (Zoll-)Abfertigung;
i. reine Vermögensschäden, Personenschäden, Tod, entgangenen Gewinn, entgangenen Umsatz, entgangene Einsparungen, Verlust von Firmenwert oder ähnliche Verluste, wie auch immer sie entstehen, Arbeitskosten, Verluste durch Stillstand und Betriebsunterbrechung, Zinskosten, Reparaturkosten, Transportkosten und Bußgelder, die dem Käufer, seinen Untergebenen und den vom oder im Namen des Käufers beschäftigten Personen entstehen, unabhängig davon, wie ein solcher Verlust beschrieben wird (direkt, indirekt, Folgeschaden).
10.4. Die maximalen und kumulativen Haftungen für Telescopic aus welchem Rechtsgrund auch immer sind in ihrer Gesamtheit ausdrücklich begrenzt auf (nach Wahl von Telescopic):
a. den Ersatz der bestellten Artikel, auf die sich die Beanstandungen beziehen;
b. bis zu dem von der Versicherungsgesellschaft im jeweiligen Fall ausgezahlten Betrag zuzüglich der Selbstbeteiligung. Wird aus welchen Gründen auch immer keine Zahlung aus der Versicherungspolice geleistet, ist die Haftung für Verluste ausdrücklich auf 50 % des Rechnungswertes der Artikel begrenzt, an denen der Verlust festgestellt wurde, maximal jedoch auf 25.000,00 €.
10.5. Jede weitere Haftung (oder das Risiko einer solchen) ist ausdrücklich ausgeschlossen und sollte vom Käufer selbst versichert werden.
10.6. Telescopic ist berechtigt, den Verlust durch einen unabhängigen Experten (Benannte Stelle) seiner Wahl begutachten zu lassen. Der Käufer muss dem von Telescopic beauftragten Experten die Untersuchung ermöglichen. Eine Untersuchung durch einen unabhängigen Dritten oder Experten gilt nicht als bindendes Gutachten.
10.7. Rechtliche Schritte wegen Verlusten müssen spätestens 12 Monate nach Entstehen des Verlustes vor einem nach dem jeweiligen Vertrag zuständigen Gericht eingeleitet werden, andernfalls gehen alle Rechte und Ansprüche verloren, es sei denn, Rechte aus geltenden Verträgen, Gesetzen oder Verordnungen sind bereits früher erloschen.
10.8. Der Käufer stellt Telescopic von (allen Folgen) der Dritthaftung in Bezug auf die von Telescopic an den Käufer gelieferten Waren frei. Ansprüche Dritter werden daher von Telescopic nicht akzeptiert. Ein Käufer sollte sich hierfür ebenfalls (zusätzlich) versichern.
10.9. Falls und insoweit einem Käufer ein Verlust entsteht, für den der Transporteur versichert ist (und Deckung hat), oder falls ein Schadensposten durch eine von Telescopic ausdrücklich – oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung – gewährte Garantie abgedeckt ist, sollte der Käufer dies Telescopic unmissverständlich schriftlich mitteilen, und Telescopic wird sich bemühen, eine solche Anfrage umgehend zu bearbeiten.
10.10. Im Falle eines Garantieanspruchs durch den Käufer müssen die betreffenden Waren (oder Teile davon) in ihrer Originalverpackung und so weit wie möglich unbeschädigt an Telescopic zurückgesandt werden, falls gewünscht unter von Telescopic anzugebenden Bedingungen.
Artikel 11 Rechte an geistigem Eigentum
11.1. Der Käufer unterlässt jede Verletzung von Urheberrechten und sonstigen Rechten an geistigem oder gewerblichem Eigentum sowie ähnlichen Rechten, einschließlich Markenrechten, Patenten und vertraulichen Geschäftsinformationen im Sinne von Abschnitt 1 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, in Bezug auf die von Telescopic an den Käufer gelieferten Waren, einschließlich der Produkte und der von oder im Namen von Telescopic angefertigten Zeichnungen, Modelle, Gussformen, Formen und allem, was mit der Ausführung des Auftrags zusammenhängt. Die genannten Gegenstände bleiben Eigentum von Telescopic, auch wenn sie dem Käufer in Rechnung gestellt wurden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
11.2. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist es dem Käufer unter anderem nicht gestattet:
a. Hinweise in oder auf Artikeln betreffend Rechte im Sinne von Absatz 1 dieses Artikels, wie Marken oder Handelsnamen von Telescopic oder Dritten, zu ändern oder zu entfernen oder ändern oder entfernen zu lassen;
b. von Telescopic an den Käufer gelieferte Gegenstände im Sinne von Absatz 1 ganz oder teilweise zu vervielfältigen, offenzulegen oder zu verändern.
11.3. Erfährt der Käufer, dass Dritte in irgendeiner Weise die in diesem Artikel genannten Rechte an geistigem oder gewerblichem Eigentum verletzen, hat der Käufer Telescopic unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Käufer hat Telescopic auf erste Anforderung weitere Informationen zu erteilen oder deren Anweisungen zu befolgen.
11.4. Stellt Telescopic Waren für den Käufer unter Verwendung von vom Käufer zur Verfügung gestellten oder nach Anweisungen des Käufers gefertigten Gegenständen wie Zeichnungen, Modellen, Gussformen, Formen oder sonstigen Daten her, garantiert der Käufer Telescopic, dass keine Rechte an geistigem oder gewerblichem Eigentum Dritter verletzt werden. Der Käufer stellt Telescopic von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung eines Rechts an geistigem oder gewerblichem Eigentum frei.
11.5. Erfährt Telescopic, dass die Herstellung und/oder Lieferung von Waren ein Recht Dritter verletzt, ist Telescopic berechtigt, ohne weitere Ankündigung die Herstellung und/oder Lieferung der betreffenden Waren einzustellen und/oder den Vertrag zu kündigen, ohne schadensersatzpflichtig zu sein. In einem solchen Fall hat der Käufer Telescopic jeden Telescopic entstandenen Verlust, einschließlich entgangenen Gewinns, zu ersetzen.
11.6. Kommt der Käufer den Verpflichtungen aus diesem Artikel nicht nach, so ist er ohne weitere Inverzugsetzung im Verzug und verwirkt gegenüber Telescopic eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 € pro Verstoß zuzüglich einer Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 € pro Tag für jeden Tag des Fortdauerns des Verstoßes, bis zu einem Höchstbetrag von 100.000,00 €, unbeschadet des Rechts von Telescopic, Schadensersatz in voller Höhe seines Verlustes zu fordern.
Artikel 12 Kündigung des Vertrages
12.1. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind Verträge als separate Verträge zu betrachten, und es liegt kein Dauerschuldverhältnis vor, das gekündigt werden müsste.
12.2. Falls und insoweit der Käufer schriftlich nachweisen kann, dass es sich um ein Dauerschuldverhältnis handelt, kann der Vertrag, sofern nicht anders vereinbart, stets schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten (zu berechnen ab dem letzten Werktag des Monats) gekündigt werden, ohne dass eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz für dadurch verursachte Verluste besteht.
12.3. Erfüllt der Käufer einen oder mehrere Verträge nicht, hat Telescopic angesichts der Sensibilität und Art des Produkts das Recht, die übrigen Verträge auszusetzen oder zu kündigen.
12.4. Im Falle der Kündigung des Vertrages/der Verträge hat Telescopic in jedem Fall Anspruch auf folgende Entschädigung:
a. Kündigung vor Lieferung: 50 % des vereinbarten Betrags gemäß Vertrag;
b. Kündigung nach Lieferung: 100 % des vereinbarten Betrags gemäß Vertrag.
Sowohl im Fall (a) als auch im Fall (b) unbeschadet des Rechts von Telescopic auf vollen Schadensersatz, einschließlich entgangenen Gewinns.
12.5. Absatz 4 dieses Artikels gilt auch, wenn Telescopic einer anderweitigen Kündigung auf Wunsch des Käufers zustimmt.
Artikel 13 Rückrufbestimmung
13.1. Hält Telescopic aus irgendeinem Grund einen Produktrückruf für erforderlich, muss der Käufer bei allen Maßnahmen mitwirken, die Telescopic zur Schadensminderung für erforderlich hält, andernfalls ist er zur Zahlung einer sofort fälligen Vertragsstrafe verpflichtet.
13.2. Stellt der Käufer fest, dass die gelieferten Artikel einen Produktrückruf erfordern (könnten), sollte der Käufer Telescopic unverzüglich kontaktieren.
13.3. Kommt der Käufer den Verpflichtungen aus diesem Artikel nicht nach, schuldet er eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 € zuzüglich einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 € pro Tag für jeden Tag des Fortdauerns des Verstoßes, unbeschadet des Rechts von Telescopic auf Schadensersatz in voller Höhe seines Verlustes.
Artikel 14 Streitigkeiten und anwendbares Recht
14.1. Verträge zwischen den Parteien unterliegen niederländischem Recht.
14.2. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit und/oder aus dem Vertrag werden ausschließlich durch das Gericht Oost-Brabant für den Bezirk ’s-Hertogenbosch entschieden, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorschreiben.
Name des Käufers
Vertreten durch
Unterschrift:
Datum: